Garantie Bedingungen

Nur gültig beim Kauf von vier Nexen Reifen aus folgendem Produktportfolio:


N’Fera Sport

N’Fera Primus

N’Fera RU1

N’blue HD Plus

Winguard Sport2 + SUV

Winguard Snow’G3

Winguard Snow’G WH2

N’blue 4Season


1. Beim Kauf von weniger als vier Reifen oder Reifen die nicht in der oben aufgeführten Liste enthalten sind, besteht kein Anspruch auf die NEXEN TIRE Reifengarantie. Name des Käufers und des Produkt müssen in der Rechnung enthalten sein. Heben Sie Ihre Originalrechnung gut auf, diese muss im Schadensfall zur Prüfung vorgelegt werden.

2. NEXEN TIRE gewährt die kostenfreie Reifengarantie nur für montierte Reifen auf Fahrzeugen die auf private Personen zugelassen sind. Gewerbliche Fahrzeuge die im Courier bzw. Logistikbereich oder Baugewerbe zum Einsatz kommen, haben keinen Anspruch auf die NEXEN TIRE Reifengarantie. Ausnahmen bilden kleine Gewerbetreibende mit einem Fuhrpark von maximal drei Fahrzeugen.

3. Um Ihren Anspruch für die Garantie geltend zu machen muss innerhalb von vier Wochen ab Datum des Reifenkaufs die Registrierung über www.nexentire-garantie.de abgeschlossen werden. Anträge per Fax, Telefon oder E-Mail können nicht berücksichtigt werden.

4. Die NEXEN TIRE Rundum-Schutz Garantie ist ab Kaufdatum 365 Tage gültig. Sie ist fahrzeug- und haltergebunden und nicht übertragbar. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

5. NEXEN TIRE ersetzt Ihren Reifen garantiert bei Diebstahl, Vandalismus und Beschädigungen durch spitze Gegenstände (Schraube, Nagel etc.).

6. Die Garantie deckt die Anschaffungskosten eines neuen NEXEN Reifens inkl. Montage, Wuchten, Aufziehen und Entsorgung des Altreifens bzw. eine fachgerechte Reparatur durch einen autorisierten Reifenfachbetrieb. Weitere Folgekosten jeglicher Art können nicht geltend gemacht werden. (Bspw. Servicedienstleistungen wie Mietfahrzeug, Abschleppen des Fahrzeuges oder Personen- und Sachschäden sind im Rahmen der Garantie ausgeschlossen).

7. Sollten Sie Opfer von Vandalismus oder Diebstahl geworden sein, muss für die Inanspruchnahme der Garantie eine polizeiliche Schadensanzeige vorgelegt werden.

8. Ausgeschlossen sind auch im Folgenden Schäden durch:

» Überladung oder Schäden die auf einen falschen Reifenluftdruck zurückzuführen sind.

» „Burnouts“ (gezieltes durchdrehen lassen der Räder) und „Drifts“ sowie jegliche Art von Schäden die im Renneinsatz auf öffentlichen und nicht-öffentlichen Straßen entstanden sind.

» Unsachgerechte Montage, Wuchten und Aufziehen des Reifens.

» Unsachgemäße Einlagerung und Transport der Reifen inkl. durch Witterung verursachte Schäden.

» Mechanisch bedingte Fehlstellung der Räder oder Achsen, die zu einem erhöhten oder ungleichmäßigen Reifenabrieb (Verschleiß) führen.

» Feuer und Brand


9. Ein Anspruch auf Garantie entfällt wenn die Mindestprofiltiefe unter 3 mm ist.


10. Nexen Tire behält sich das Recht vor, jederzeit die Aktion ohne Ankündigung zu beendigen. Bereits gestellte und anerkannte Anträge bleiben jedoch hiervon unberührt.


11. Die Anerkennung und Prüfung des Schadens erfolgt durch die Nexen Tire Marketing Abteilung, diese behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen Schadensanträge abzulehnen! (Bspw. bei Verdacht auf mutwillige Zerstörung)


12. Die Prämie (Kostenübernahme bei einem Garantiefall) wird pro gekauften Satz (4 Reifen) nur einmal gewährt.


13. Die Garantie wird nur für Verbraucher und Händler in Deutschland gewährleistet.


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